Die Geschäfte der Taxifahrer vom Flughafen sind in letzter Zeit schlecht gelaufen. Gründe dafür sind Wirtschaftskrise, Vulkanasche, ausländische Konkurrenz und die Glattalbahn, die von der City bis zum Flughafen fährt. In ihrer Not haben sie in der Mottenkiste gegraben – und sind fündig geworden. Da gibts nämlich ein Abkommen des Eidgenössischen Post- und Eisenbahndepartements mit Deutschland vom 17. Dezember 1953. Und dieses verbietet «Droschken und Mietwagen» eine «Aufnahme von neuen Fahrgästen im anderen Vertragsstaat». Mit Österreich gibts ein ähnliches Abkommen aus dem Jahr 1958. Da ist immerhin schon von Motorfahrzeugen die Rede.
In einer Petition forderten Ende Jahr 138 einheimische Taxifahrer, diese längst in Vergessenheit geratene Abmachung endlich durchzusetzen. Die Stadt Kloten hatte die beiden Staatsverträge zuerst beim Kanton und dann auch beim Departement von Bundesrat Leuenberger prüfen lassen. Leuenbergers Leute haben befunden, dass die beiden Verträge noch gültig sind. Aus Gründen der Verhältnismässigkeit werden deutsche und österreichische Taxifahrer aber erst ab 2011 gebüsst, wenn sie am Flughafen «laden», wie es in der Taxisprache heisst. In der Stadt Kloten sind 171 deutsche und österreichische Taxifahrer registriert, die bisher regelmässig Gäste gebracht und abgeholt haben.
Ein «Freudentag»
Die 250 Taxifahrer vom Flughafen, die sich 130 lizenzierte Autos teilen, sprechen von einem «Freudentag», wie Serge Cuendet, Präsident der IG Flughafentaxi, sagt. Die Konkurrenz aus dem Ausland sei «riesig» geworden. Im Winter würden viele Touristen von österreichischen Taxis direkt in die Skigebiete Vorarlbergs gefahren. Im Sommer seien es vor allem deutsche Touristen und Geschäftsleute, die sich von deutschen Taxis am Flughafen abholen liessen.
In Süddeutschland dagegen ist man über den Entscheid aus Bern empört. «Da will die Schweiz das Rad der Geschichte um über 50 Jahre zurückdrehen», sagt Bernd Klug vom Verband des Verkehrsgewerbes Südbaden e. V. Das Festhalten an einem Uralt-Vertrag widerspreche einem zeitgemässen Grenzverkehr und sämtlichen Annäherungen der beiden Länder in den letzten 50 Jahren.
Vor allem aber: «Wenn die Schweiz diesen Vertrag wirklich durchsetzt, werden wir die gleichen Massnahmen gegen Schweizer Taxifahrer verlangen», sagt Bernd Klug. Weil deutsche Taxifahrer aber fast um die Hälfte billiger sind, dürfte der Vertrag die Deutschen viel härter treffen. Denn es gibt kaum Deutsche, die in Schweizer Taxis zum Flughafen fahren. Der Verkehrsgewerbeverband will nun als Erstes bei Verkehrsminister Moritz Leuenberger intervenieren. Damit könnte es nach dem Fluglärmstreit auch noch zu einem Taxistreit kommen.
Der Entscheid aus Bern ist auch brisant im Zusammenhang mit zwei noch hängigen Verfahren zur Stadtzürcher Taxiverordnung. Da hat der Bezirksrat gegenteilig, nämlich im Sinne einer liberaleren Wirtschaftsordnung, entschieden. Er lässt Grenzgänger aus Deutschland ohne Wohnsitz in der Schweiz als Zürcher Taxifahrer zu, weil sonst das Freizügigkeitsabkommen verletzt würde. Vor allem aber hat er das Verbot, Fahraufträge vom Gebiet der Stadt Zürich aus an auswärtige Taxihalter zu vermitteln, aus der Taxiverordnung gekippt. Argument des Bezirksrats: Eine solche Einschränkung widerspreche dem Binnenmarktgesetz, das ortsfremden Anbietern den freien Zugang zum Markt gewährt.
Wie Florence Pictet vom Bundesamt vom Verkehr sagt, sei das Binnenmarktgesetz auf ausländische Taxifahrer nicht anwendbar, da es nur Personen mit Niederlassung oder Sitz in der Schweiz betreffe. Die Vorschriften über das Taxiwesen seien Sache der Kantone.
Kommentar VFSN: Mit grossem Erstaunen stellen wir fest, dass Süddeutschland plötzlich die gleichen Argumente gegen das Taxi-Abkommen vorbringt wie die Schweiz schon seit Jahren gegen die DVO. Wenn Süddeutschland ihre Argumente auch in Sachen DVO gelten lassen würde, könnte garantiert in beiden Fällen eine vernünftige Lösung gefunden werden.
Eine paar weitere Auszüge (vollständige Artikel siehe unten):
Südkurier: Es kann doch nicht angehen, dass eine Regelung, die seit fast 60 Jahren praktiziert und toleriert wurde, von einem Tag auf den anderen gekippt wird.
Landbote: Gerne tut dies hingegen Bernd Klug, Geschäftsführer des Verbandes des Verkehrsgewerbes Südbaden: «Das Echo, das ich von den Taxiunternehmern aus dem ganzen Bodenseeraum erhalte, ist gewaltig», sagt er. «Zwar könne er die Einbussen nicht beziffern, doch für etliche deutsche Taxihalter bildeten die Einnahmen aus den Flughafenfahrten das wirtschaftliche Rückgrat. «Es werden Existenzen ruiniert», meint Klug.
Hochrheinzeitung: Das formal noch geltende Verbot aus den 50er Jahren jetzt zu reaktivieren, bedeutet nach Überzeugung der Industrie- und Handelskammer einen Rückfall auf ein lange überwundenes Niveau grenzüberschreitender Wirtschaftsbeziehungen. Auch einen Hinweis auf den noch immer ungelösten Flughafenstreit kann sich Hauptgeschäftsführer Marx nicht verkneifen: „Ob es opportun ist, neben der noch immer offenen „Großbaustelle Anflugregime Flughafen Zürich" solche Nebenbaustellen zu eröffnen, sollte in der Schweiz sorgfältig abgewogen werden".
SWR: Finanzminister Willi Stächele (CDU) erklärte dazu am Donnerstag: "Das Verbot für deutsche Taxen ist ärgerlich und empörend. Das muss vom Tisch."
Südkurier: Für einige Unternehmer steht die Existenz auf dem Spiel. „Wenn es bei dem Verbot bleibt, kann ich dichtmachen“, sagt Simone Möller von Taxi Heidi in Engen. Ohne das lukrative Flughafengeschäft lohne sich für sie die Fahrerei nicht mehr.
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Dornheim schätzt den Umsatz, den grenznahe Taxiunternehmen mit Flughafenfahrten machen, auf „zig Millionen Euro“, genau könne man das nicht beziffern. Bei ihm machen Fahrten zum Flughafen 40 Prozent des Geschäfts aus. Falle dieses Standbein weg, könnte das Stellenabbau in ähnlicher Dimension bedeuten.
Verbot für deutsche Taxis am Züricher Flughafen
Die Taxifahrer im deutsch-schweizerischen Grenzgebiet sind sauer. Denn deutsche Taxis dürfen ab Anfang 2011 keine Fahrgäste mehr am Züricher Flughafen abholen - wenn sie die "Fünf-Kilometer-Zone" überschreiten.
Das Verbot basiert auf Staatsverträgen aus den 50er-Jahren, die allerdings bisher nie durchgesetzt wurden, wie die Stadt Kloten, auf deren Gemarkung der Flughafen Zürich liegt, am Mittwoch mitteilte. Viele deutsche Taxiunternehmen aus dem Grenzgebiet bringen Fluggäste zum Züricher Airport und holen sie dort auch wieder ab. Rund 140 Schweizer Taxifahrer am Flughafen hatten im vergangenen Dezember eine Petition eingereicht, die die Durchsetzung der Bestimmungen verlangt.
Kloten schreibt, die Stadt sei vom Schweizer Verkehrsministerium angewiesen worden sei, die Verträge, die auch für Österreich gelten, anzuwenden. Die betroffenen 171 Taxiunternehmen-Firmen in Deutschland und Österreich seien am Montag informiert worden. Stimmt nicht, sagt dazu Sabine Müller, Chefin eines großen Taxiunternehmens in Konstanz. Niemand habe bislang Informationen bekommen, auch nicht der zuständige Verband in Freiburg. „Wir sind sauer, weil wir 50 Jahre lang unsere Fahrgäste am Flughafen abholen konnten. Das ist für manche Betriebe auch eine Existenzfrage."
Vor allem südbadische Unternehmen lassen sich von häufig von deutschen Taxiunternehmen nach Zürich bringen und wieder abholen. Die Fahrt etwa von Zürich-Kloten nach Konstanz koste mit einem Schweizer Taxi doppelt so viel wie mit einem deutschen, sagt Sabine Müller. Der Verband des Verkehrsgewerbes Südbaden (Freiburg) will die Lage jetzt sowohl auf der juristischen als auch auf der politischen Schiene prüfen lassen. „Es kann doch nicht angehen, dass eine Regelung, die seit fast 60 Jahren praktiziert und toleriert wurde, von einem Tag auf den anderen gekippt wird", sagte ein Sprecher.
"Fünf-Kilometer-Zone"
Taxis, Limousinen und Personenwagen mit bis zu neun Sitzplätzen schliesst die Regelung ein. Was die Staatsverträge jedoch zulassen, ist das Abholen von Fahrgästen deren Fahrziel - ab der Grenze - weniger als fünf Kilometer nach Deutschland hineinreicht. In Österreich sind zehn Kilometer erlaubt.
Verbot für deutsche Taxis am Flughafen
Die Firmen der IG Airport Taxi haben es geschafft, sich am Flughafen die ausländische Konkurrenz vom Leib zu halten: Ab 2011 dürfen deutsche und österreichische Taxis ihre Gäste dort nur noch ausladen, müssen aber leer zurückfahren.
zürich – Seit Jahrzehnten schnappen vor allem deutsche Taxifirmen am Flughafen Kloten den Schweizer Kollegen die dicksten Fische weg: gut betuchte Kunden, die sich vom ausländischen Wohnort an den Flughafen fahren lassen und die Rückfahrt beim deutschen oder österreichischen Taxiunternehmen gleich mitbuchen. Es geht also um rentable lange Fahrten im Bereich von 500 bis weit über 1000 Euro, wie Branchenkenner sagen.
Den in der IG Airport Taxi zusammengeschlossenen Taxihaltern mit ihren 137 Konzessionen am Flughafen ist diese Konkurrenz schon lange ein Dorn im Auge. Sie hatten aber kein Gegenmittel in der Hand, bis ein cleverer Taxifahrer herausfand, dass dieser Zustand eigentlich illegal ist. Seit 1953 bzw. 1958 bestehen zwischen der Schweiz und den beiden Nachbarn Deutschland und Österreich nämlich Staatsverträge, die das gewerbsmässige Abholen von Fahrgästen an Orten verbietet, die mehr als 5 (Deutschland) oder 10 Kilometer (Österreich) entfernt liegen. Von diesen Verträgen wusste aber niemand etwas, «weil sie in keinem Gesetz stehen», sagt Thomas Grädel, Leiter Sicherheit in der Stadt Kloten.
Im Dezember 2009 reichten die 138 Taxichauffeure der Airport Taxis unter Berufung auf die Staatsverträge eine Petition bei der Gewerbepolizei Kloten, dem Bundesamt für Verkehr, der Kantonspolizei und der Flughafen Zürich AG ein. Die Stadt Kloten liess den Sachverhalt beim Bundesamt für Umwelt, Verkehr und Energie (Uvek) abklären. Und siehe da: Die Taxichauffeure hatten recht. Das Verbot existiert und muss nun auf Geheiss des Uvek umgesetzt werden. Konkret geht es um ein Abkommen über den grenzüberschreitenden Verkehr, das für Taxis, Limousinen und Personenwagen bis zu 9 Sitzplätzen gilt.
Gnadenfrist bis Anfang 2011
Laut Grädel haben 171 Taxihalter aus Deutschland und Österreich dieser Tage Post von der Flughafen AG und der Stadt Kloten erhalten, in der sie auf das Verbot hingewiesen werden. «Aus Gründen der Verhältnismässigkeit» würden Widerhandlungen gegen die Abkommen aber erst ab Anfang 2011 geahndet, schreibt die Stadt Kloten. Ab dann dürfen die ausländischen Taxifahrer zwar weiterhin Gäste an den Flughafen bringen, müssen aber leer zurückfahren. Mit welcher Strafe der «Ungehorsam gegen eine amtliche Verfügung» belegt werden wird, weiss Grädel nicht. Für die Durchsetzung ist die Kantonspolizei in Zusammenarbeit mit der Stadt Kloten zuständig.
Wie hat der findige Taxifahrer von den Staatsverträgen erfahren, die bisher niemand gekannt haben will? Von einem österreichischen Kollegen, dem er sein Leid über die Konkurrenz geklagt hatte. In Österreich würden solche Probleme mit Staatsverträgen geregelt, belehrte ihn der Kollege. Worauf sich der Schweizer sagte, dass es solche Verträge auch hier geben müsse – und fündig wurde. Aus Angst vor Repressalien will er anonym bleiben. Ähnliche Verträge gelten auch für die Flughäfen Genf und Basel. Aber die Distanzregelung behindert dort die ausländische Konkurrenz nicht.
Obwohl seine Organisation einen Erfolg verbuchen kann, will der Präsident der IG Airport Taxi, Serge Cuendet, keine Stellung nehmen. Gerne tut dies hingegen Bernd Klug, Geschäftsführer des Verbandes des Verkehrsgewerbes Südbaden: «Das Echo, das ich von den Taxiunternehmern aus dem ganzen Bodenseeraum erhalte, ist gewaltig», sagt er. «Zwar könne er die Einbussen nicht beziffern, doch für etliche deutsche Taxihalter bildeten die Einnahmen aus den Flughafenfahrten das wirtschaftliche Rückgrat. «Es werden Existenzen ruiniert», meint Klug und will mit Österreich gegen die Regelung vorgehen. Geklärt werden soll, ob nicht ein über 50-jähriges «Gewohnheitsrecht» verletzt wird. «Das ist ein Rückschritt ins letzte Jahrhundert», ärgert sich Klug.
Nur indirekt betroffen ist die Flughafen AG, die mit den 137 Konzessionären einen Vertrag unterhält, worin etwa die Qualität der Taxidienstleistungen geregelt ist. So darf es laut Sprecher Marc Rauch zum Beispiel keine langen Wartezeiten für Kunden geben. Auch unter der neuen Regelung nicht. Notfalls muss die IG Airport Taxi mehr Taxis einsetzen, sodass sich die zusätzlichen Gewinne auf mehr Chauffeure verteilen. Bereits heute arbeitet die IG mit zwei Stadtzürcher Taxiunternehmern zusammen, um Nachfragespitzen bewältigen zu können. THOMAS SCHRANER
Unverständnis über Schweizer Taxiverbot
Konstanz - Mit Unverständnis reagiert die Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee auf die Ankündigung der Schweiz, deutschen Taxiunternehmen die Personenbeförderung vom Flughafen Zürich-Kloten nach Deutschland auch dann zu untersagen, wenn sie auf Bestellung erfolgt. „Es trifft zwar zu, dass ein bilaterales Abkommen aus den fünfziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts diesen Fall der Personenbeförderung generell ausschließt und nur ausnahmsweise in einem Streifen von fünf Kilometern dies- und jenseits der Grenze erlaubt“ bestätigt Hauptgeschäftsführer Claudius Marx. „Es ist aber nicht nur rechtlich zweifelhaft, sondern vor allem politisch fragwürdig, ein solches Verbot durchzusetzen, wenn es zuvor über ein halbes Jahrhundert nicht mehr praktiziert worden ist – und dies auf beiden Seiten!“ meint der Sprecher der Organisation, deren Mitglieder die betroffenen Taxiunternehmen sind.
Hinzu komme, dass in der Zwischenzeit auf allen anderen Gebieten der grenzüberschreitenden Waren- und Personenbeförderung bilaterale Abkommen mit der europäischen Union geschlossen worden seien, deren Geist das jetzt ausgegrabene Verbot aus der Nachkriegszeit als völlig überholt erscheinen lasse. Gerade Schweizer Transportunternehmen hätten durch diese EU-Abkommen ähnliche Marktzutrittsbedingungen zur EU wie Firmen im EU-Raum erhalten. Im Bereich des Straßenverkehrs bedeutet dies, mit Ausnahme der nationalen Kabotage (Transport von Stuttgart nach München beispielsweise), eine Liberalisierung der Personen- und Gütertransporte zwischen der Schweiz und den EU-Staaten.
Das formal noch geltende Verbot aus den 50er Jahren jetzt zu reaktivieren, bedeutet nach Überzeugung der Industrie- und Handelskammer einen Rückfall auf ein lange überwundenes Niveau grenzüberschreitender Wirtschaftsbeziehungen. Auch einen Hinweis auf den noch immer ungelösten Flughafenstreit kann sich Hauptgeschäftsführer Marx nicht verkneifen: „Ob es opportun ist, neben der noch immer offenen „Großbaustelle Anflugregime Flughafen Zürich“ solche Nebenbaustellen zu eröffnen, sollte in der Schweiz sorgfältig abgewogen werden“. Und für die betroffenen Taxiunternehmen unter seinen Mitgliedern sieht er durchaus Chancen: „Das Abkommen gilt nämlich nur von Jahr zu Jahr, wenn es nicht von einer Seite gekündigt wird.“ Der nächstmögliche Kündigungstermin wäre der 30. September zum Jahresende 2010 – just der Zeitpunkt, zu dem die Schweiz das Verbot reaktivieren will. „Wir kümmern uns darum“, verspricht Marx.
Streit um Taxibeförderung am Zürcher Flughafen
Ein Verbot für deutsche und österreichische Taxis sorgt am Zürcher Flughafen für große Verärgerung. Diese riskieren ab 2011 eine Strafe, sollten sie Passagiere vom Flughafen der Eidgenossen abholen.
Das Verbot basiert auf einem Staatsvertrag zwischen Deutschland und der Schweiz aus dem Jahr 1953. Dieses wurde bisher am Flughafen Zürich Kloten nie durchgesetzt. Auf Anweisung des Schweizer Verkehrsministeriums müssten Verstöße ab Januar 2011 nun geahndet werden, erklärt die Stadt Kloten. Offenbar haben die Schweizer Taxifahrer sich mit einer Petition für die Durchsetzung des Abkommens stark gemacht.
Stächele: "... das muss vom Tisch"
Finanzminister Willi Stächele (CDU) erklärte dazu am Donnerstag: "Das Verbot für deutsche Taxen ist ärgerlich und empörend. Das muss vom Tisch." Das baden-württembergische Verkehrsministerium erklärte, sich nicht in den Streit einmischen zu wollen.
Mit Unverständnis reagierten die Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee, der Taxiverband Baden-Württemberg und der Verband des Verkehrsgewerbes Südbaden auf das Verbot, das auch Transporte auf Bestellung einschließt. Nach Angaben des Verbandes des Verkehrsgewerbes Südbaden hätten süddeutsche Taxiunternehmen ein Schreiben erhalten, in dem sie dazu aufgefordert wurden, ihre Parkbewilligung vom Flughafen Zürich abzugeben.
Nach Ansicht des Hauptgeschäftsführers der Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee, Claudius Marx, ist es "rechtlich zweifelhaft" und "politisch fragwürdig", ein solches Verbot durchzusetzen, wenn es zuvor über ein halbes Jahrhundert nicht praktiziert worden sei. Ob es richtig sei, angesichts der noch ungelösten Fluglärmproblematik solche Nebenbaustellen zu eröffnen, "sollte in der Schweiz sorgfältig abgewogen werden", so Marx.Abkommen kann gekündigt werden
Laut Marx kann das bilaterale Abkommen jährlich von einer Seite gekündigt werden. Nächster Kündigungstermin ist der 30. September 2010. "Wir kümmern uns darum", kündigte er an.
Flughafen Zürich: Chauffierverbot für deutsche Taxis trifft Branche hart
Unruhe in der Taxibranche am See: Viele Taxiunternehmer fürchten um ihre Existenz, weil sie Fluggäste nicht mehr vom Zürcher Airport abholen dürfen.
Bodensee – Ein Brief aus Kloten versetzt die Taxiwelt am Bodensee in helle Aufregung. Seit Mittwoch dürfen Taxis aus Deutschland und Österreich keine Fluggäste mehr am Zürcher Flughafen abholen, heißt es in dem Schreiben der Stadt Kloten an 180 deutsche und österreichische Taxiunternehmer. Begründung: Seit über 50 Jahren bestünden Staatsverträge mit Deutschland und Österreich, die das „gewerbsmäßige Abholen von Fahrgästen" verbieten.
Nach dem Schock durch die Taxiverbrechen in Hagnau und Singen ist das Flughafenverbot ein weiterer schwerer Schlag für die Taxibranche in der Region. Für einige Unternehmer steht die Existenz auf dem Spiel. „Wenn es bei dem Verbot bleibt, kann ich dichtmachen", sagt Simone Möller von Taxi Heidi in Engen. Ohne das lukrative Flughafengeschäft lohne sich für sie die Fahrerei nicht mehr.