49 Flughafenbetriebe haben beim Zürcher Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) Kurzarbeitsentschädigung beantragt. Zu ihnen gehören unter anderem die Fluggesellschaft Swiss, die Swissport, Gate Gourmet und die Flughafen Zürich AG selber. Sie alle mussten im April ihren Betrieb während gut drei Tagen einstellen, weil der Flugraum über ganz Europa wegen der Aschewolke aus Island gesperrt war.
Insgesamt mussten 11\'000 Mitarbeitende in dieser Zeit nach Hause geschickt werden. Bei der Flughafen Zürich AG beispielsweise waren rund 300 Mitarbeiter betroffen, wie Flughafen-Sprecherin Sonja Zöchling am Mittwoch gegenüber dem «Regionaljournal Zürich- Schaffhausen» von Radio DRS sagte.
Die Flughafenbetreiberin ist zuversichtlich, dass das Entschädigungsgesuch bewilligt wird. Grundlage für diese Zuversicht ist das Arbeitslosengesetz, welches eine Entschädigung zuspricht, sofern die Betriebsschliessung aufgrund von behördlichen Massnahmen erfolgte. Dies sei bei der aschebedingten Flugraumsperre der Fall, so Zöchling weiter.
«Chancen stehen gut»
Beim Zürcher AWA ist man ähnlicher Ansicht. «Die Chancen auf Genehmigung stehen gut», sagte Amts-Sprecherin Irene Tschopp auf Anfrage der SDA. Man werde die Gesuche nun innerhalb der kommenden zehn Tage bearbeiten.
Voraussetzung für eine Genehmigung ist, dass die Unternehmen plausibel darlegen können, dass die Verdienstausfälle wirklich durch die Aschewolke verursacht wurden - und nicht etwa als normales Unternehmerrisiko bezeichnet werden müssen.
Firmen aus dem Transport- und Sicherheitsbereich haben somit grössere Chancen auf Genehmigung als beispielsweise eine Bäckerei, deren Angebot auch von Nicht-Passagieren genutzt werden kann.
Kommentar VFSN: Jeder Geschäftszweig ist mit spezifischen Risiken behaftet, die selbst getragen werden - oder versichert werden müssen. Nur für die Luftfahrt gelten offenbar andere Regeln. Hier begleicht der Steuerzahler den Risikoausfall...
Der Flughafen beziffert den Einnahmeausfall (Einnahmeausfall, nicht Gewinnverlust) auf 2 Millionen täglich - bei einem Gewinn von 190 Millionen 2009. Die Entschädigungszahlungen (unsere Steuergelder!) würden also direkt in die Kasse der Aktionäre fliessen. Uns warum muss die Schweiz der deutschen Swiss eine Ausfallentschädigung bezahlen???