Die Fairflug-Volksinitiative forderte eine Verteilung der Flugbewegungen; sie wurde im letzten September mit 75 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt. Der Regierungsrat hatte im beleuchtenden Bericht geschrieben, die Initiative verstosse gegen das Umweltschutzgesetz. Die Initianten bestreiten das. Das Verwaltungsgericht kam zum Schluss, es gebe keinen Grund zur Annahme, dass die bestrittene Aussage falsch sei. Zulässig war nach Ansicht des Gerichts auch die Aussage des Regierungsrats, die Umsetzung der Initiative werde weder fair noch ausgewogen möglich sein. Im Übrigen sei kaum anzunehmen, dass die Abstimmung bei einem derart deutlichen Resultat anders herausgekommen wäre, wenn der Bericht etwas anders formuliert gewesen wäre, schreibt das Gericht.
Tages-Anzeiger, 14.04.2010, Seite 17