Gegen die Abgabe wandten sich alle bürgerlichen Parteien. Für sie ist die Luftfahrt mit ihrer Wertschöpfung von jährlich 26 Milliarden Franken und ihren 180\'000 Arbeitsplätzen von so grosser wirtschaftlicher Bedeutung, dass sie nicht durch eine neue Abgabe belastet werden sollte.
Die Grünen und die SP unterstützten vergeblich die Vorschläge des Bundesrats, pro Passagier künftig etwa 13 Rappen einzutreiben. Mit diesem Geld sollte die Aufsicht über die Luftfahrt finanziert werden. Der Kostendeckungsrad der Aufsichtsbehörde von derzeit etwa 17 Prozent sollte damit - wie vom Parlament in früheren Debatten verlangt - erhöht werden.
Die Mehrheit des Nationalrats stieg auf diese Argumente nicht ein. Mit 124 gegen 62 Stimmen folgte die grosse Kammer ihrer Kommission und lehnte die Abgabe als Erstrat ab. In der weiteren Beratung der Gesetzesrevision nimmt sich der Nationalrat am Dienstagmorgen unter anderem noch den Grundsätzen zur Festlegung der Flughafengebühren an. (sda)