Ein Punkt des Richtplans betrifft den Luftverkehr und die Auswirkungen der An- und Abflüge auf neue Ansiedlungen.
Über den Regionalverband bekam Martin Benz Informationen über die Revision des Teils, der die An- und Abflüge zum und vom Flughafen Zürich betrifft. „Da stehen bemerkenswerte Dinge drin", sagte Benz. So werde vom bestmöglichen Schutz der Bevölkerung in der Schweiz gesprochen, was nur eines bedeuten könne: Lärmexport über die Grenze.
Wohnbebauung
Außerdem soll die Wohnbebauung im Norden begrenzt werden, was für ihn heiße: Hier soll der Fluglärm kanalisiert werden. Verankert werde außerdem die Verlängerung der Piste 14 um 400 Meter nach Norden, sowie der Ost-Westpiste um 450 Meter nach Westen. „Der Kanton manifestiert hier, dass im Süden nichts mehr gehen soll und alle Flugbewegungen nach Norden ausgerichtet werden sollen."
Zudem werde seit Wochen auf diplomatischer Ebene seitens der Schweiz mit Nachdruck an einer Lockerung der deutschen Verordnung gearbeitet. „Wir können nur hoffen, dass die deutsche Seite ihre Position hält." Deutliche Worte fand Martin Benz für den Umstand, dass die Schweiz sich weder an die Abmachung halte, der deutschen Seite einen Vorschlag für ein künftiges Betriebsregelement vorzulegen, noch sich an geltendes Recht gebunden fühle.
Kommentar VFSN: Das mit dem Fluglärmexport muss uns Herr Benz noch etwas genauer erklären. Der Fluglärm wird zu 70% durch deutsche Flugzeuge verursacht, in Süddeutschland fällt aber nur 0.4% des Fluglärms an. Fluglärmexport?