Die Stadt Dübendorf unterstützt den Weiterzug der Beschwerde gegen das Flughafen-Betriebsreglements an das Bundesgericht.
Das Fluglärmforum Süd rechne sich in verschiedenen Punkten Chancen auf eine erfolgreiche Beschwerdeführung vor Bundesgericht aus, schreibt die Stadt Dübendorf. Sie hält deshalb den Weiterzug an das Bundesgericht aus Konsequenzgründen gegenüber den Einwohnerinnen und Einwohnern der betroffenen Gemeinden für nötig. Der Stadtrat hat beschlossen, die Beschwerde beim Bundesgericht zu unterstützen
Mit einer provisorischen Änderung des Betriebsreglements führte die Flughafenbetreiberin Unique in den Jahren 2001 und 2003 neue Ost- und Südanflugsverfahren auf den Flughafen Zürich ein. Die Änderungen wurden vom Bundesamt für Zivilluftfahrt genehmigt. Gegen diesen Entscheid erhoben 22 Gemeinden - darunter die Stadt Dübendorf -, die im Fluglärmforum Süd zusammengeschlossen sind, Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht.
Nach jahrelangem Prozess eröffnete das Bundesverwaltungsgericht am 10. Dezember 2009 seinen Entscheid zum vorläufigen Betriebsreglement. Mit verschiedenen Begehren sind die klagenden Gemeinden durchgedrungen, hingegen wurde die Rechtskonformität der Südanflüge nicht in Zweifel gezogen, solange nur die durch die stufenweise Verschärfung der Deutschen Durchführungsverordnung verloren gegangenen Kapazitäten kompensiert werden. (zol)