(sda) Die Firma hatte 2005 ihr Baugesuch für ein Frachtzentrum an der Birmenzältenstrasse 30 in Kloten eingereicht. Parallel zum Baubewilligungsverfahren ersuchte der Flughafen Zürich das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) 2008 im Gebiet Rächtenwiesen um die Festlegung einer Projektierungszone für die Frachtentwicklung.
Das BAZL genehmigte das Gesuch und erliess für das fragliche Gebiet eine fünfjährige Bausperre. Das Bundesverwaltungsgericht hat die dagegen erhobene Beschwerde der Firma nun abgewiesen. Die Richter in Bern halten fest, dass die angefochtene Projektierungszone auf einer genügenden Sachplanung beruht.
Öffentliches Interesse überwiegt
Das Bundesgericht habe kürzlich in einem anderen Fall entschieden, dass dazu ein sich erst im Entwurfsstadium befindlicher Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt genüge. Die Planungsabsicht des Flughafens sei einigermassen verfestigt. Das öffentliche Interesse überwiege die privaten Interessen der Firma.
Schliesslich sei auch die fünfjährige Befristung nicht zu beanstanden. Das Bundesgericht hatte in diesem Sommer die Projektierungszone am Ende der Piste 28 des Flughafens in Rümlang abgesegnet. Einer dort ansässigen Tiefbaufirma wurde damit vorerst verwehrt, ein Erweiterungsprojekt zu realisieren.