Die Abstimmung über die Fairflug-Initiative vom Sonntag findet wie geplant statt und ist gültig. Der Regierungsrat hat einen Rekurs abgelehnt, wonach er tendenziös und irreführend informiert habe.
Die sogenanne Fairflug-Initiative vom 27. September wird nicht durch einen Stimmrechtsrekurs aufgehalten. Der Regierungsrat hat den Rekurs der Initianten im Zusammenhang mit der Abstimmungszeitung abgelehnt. Am 19. August hatten die Inititanten den Rekurs beim Regierungsrat deponiert, mit der Begründung, der Bericht des Regierungsrats in der Abstimmungszeitung sei tendenziös und irreführend.
Verteilung belastet mehr Menschen
Der Regierungsrat hatte in seinem Text darauf hingewiesen, dass die Forderungen der Initiative dem Umweltschutzgesetz widersprächen. So belaste die Verteilung der Flugbewegungen mehr Personen mit Lärm, als Betriebsvarianten, welche die Flugbewegungen bündeln. Dieser Aussage widersprechen die Rekurrenten. Sie sei eine unbewiesene Behauptung, meinen sie. Der Regierungsrat solle jede Aussage, die er nicht belegen könne, richtig stellen, fordern die Initianten im Rekurs. Andernfalls sei die Abstimmung zu verschieben oder zu wiederholen.
Keine Behauptung sondern Fakten
Nachdem der Regierungsrat den Rekurs abgewiesen hat, ist diese Forderung nun Makulatur. Bei seiner Aussage in der Abstimmungszeitung stütze er sich auf Fakten aus dem Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL), schreibt der Regierungsrat in der Begründung zur Ablehnung des Rekurses. (zol)
Kommentar VFSN: Im Osten nichts Neues. Behauptungen werden wie üblich durch Fakten widerlegt...