Letzter Angriff auf die DVO (ZOL)

Publiziert von VFSNinfo am
Morgen entscheidet das Gericht erster Instanz der EU über die Klage der Schweiz gegen die deutschen Sperrzeiten für Anflüge auf Zürich.   «Manchmal braucht es einen Scherbenhaufen, damit etwas Neues und Besseres entsteht.» Mit diesen Worten begrüsste der damalige Zürcher SVP-Ständerat Hans Hofmann 2002 die Ablehnung des Luftverkehr-Staatsvertrag mit Deutschland. Er riet zum Gang vor die Gerichte, um die deutsche Verordnung (DVO), welche die Schweiz zur Einführung von Südanflügen zwang, wieder zu beseitigen.
Die mit dem juristischen Weg verbundenen Hoffnungen haben sich seither als fataler Irrtum erwiesen. Nachdem die Swiss und Unique sowie mehrere Zürcher Gemeinden vor deutschen Gerichten klar gescheitert sind, macht sich heute niemand mehr Illusionen über die Erfolgsaussichten.

Landkreis als Prozesspartei

Dies gilt auch für die Verhandlung vor dem Europäischen Gericht erster Instanz (EuG) in Luxemburg, die auf morgen Mittwoch angesetzt ist. Verhandelt wird jene Klage der Eidgenossenschaft gegen Deutschland, welche die EU-Komission bereits im Dezember 2003 abgewiesen hat. Die Eidgenossenschaft appellierte danach an den Europäischen Gerichtshof (EuGH), wurde aber an die tiefere Instanz verwiesen. Auch in der Frage der Prozessbeteiligten musste die Schweiz bereits im Vorfeld eine Niederlage einstecken. Gegen ihren Willen wurde der Landkreis Waldshut als Hauptbetroffener zugelassen. Landrat Tilman Bollacher hat sich kürzlich beieinem Auftritt in Regensdorf siegessicher gezeigt: Es sei eine juristische Zwängerei, das aussichtslose Verfahren überhaupt weiterzutreiben.
In der Anhörung hat der griechische Richter Mihalis Vilaras den Vorsitz. Das Gericht wird prüfen müssen, ob die EU-Kommission die DVO zu Recht gutgeheissen hat. Danach haben beide Parteien die Möglichkeit, erneut den EuGH als oberste Instanz anzurufen. (ost)

ZOL, 08.09.2009, Seite 9


siehe auch:
DVO vor EU-Gericht (VFSN)
Schweiz will sich nicht länger schikanieren lassen (NZZ)
Fluglärmstreit vor Gericht: Schweiz klagt auf Diskriminierung (TA)