Die Gegner des gekröpften Nordanflugs haben einen Etappensieg errungen. Das Bundesverwaltungsgericht hat Beschwerden der Südanflug-Gegner und zweier Gemeinden abgelehnt. Die Gemeinden wollten das abgewiesene Unique-Gesuch für den Gekröpften neu beurteilen lassen.
ark./(sda) Das Gesuch für einen gekröpften Nordanflug auf den Flughafen Zürich ist vom Bund vor Jahresfrist zu Recht abgewiesen worden. Das Bundesverwaltungsgericht hat, wie es heute mitteilt, die Beschwerden des Vereins Flugschneise Süd - Nein sowie zweier Gemeinden im Süden des Flughafens abgewiesen. Die Südanflug-Gegner hatten sich vom gekröpften Anflug eine Entlastung vom Lärm über ihren Dächern erhofft.
Sicherheitsbedenken ausschlaggebend
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) hatte im Juli 2008 nach rund vierjähriger Prüfung des Gesuchs Sicherheitsbedenken als Hauptargument gegen eine Bewilligung ins Feld geführt. Das Gesuch von Unique bezog sich auf einen gekröpften Nordanflug auf Sicht, der lediglich bei guter Witterung und zwischen 6 und 7 Uhr vormittags hätte zum Einsatz kommen können.
Das Bundesverwaltungsgericht ist auf die Beschwerde gar nicht eingetreten, weil den Beschwerdeführern durch den Entscheid des Bazl kein unmittelbarer Nachteil drohe, sie seien mangels Betroffenheit gar nicht beschwerdelegitimiert. Die Nichtgenehmigung des gekröpften Nordanfluges ändere an ihrer heutigen Lärmsituation im Süden des Flughafens nichts. Ihnen sei lediglich die Möglichkeit entgangen, einen Vorteil zu erstreiten.
Entscheid von beschränkter Tragweite
Die Bedeutung des Entscheids ist von beschränkter Tragweite, da die Flughafen Zürich AG nach der Ablehnung des ersten Gesuchs bereits angekündigt hat, dass sie ein neues Gesuch für einen satellitengestützten gekröpften Nordanflug einreichen will, sobald die technischen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die IG Nord, die in den Kantonen Zürich, Aargau und Schaffhausen die Interessen von Nord-Gemeinden des Flughafens vertritt, ist erfreut über das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Sie teile die Sicherheitsbedenken des Bazl.
Man habe einen Etappensieg gegen die Einführung des gekröpften Nordanfluges und die zusätzliche Kanalisierung des Flugverkehrs über dem Norden des Flughafens Zürich errungen, teilte die Vereinigung am Montag mit.
Das Urteil mache auch deutlich, dass es nicht im Kompetenzbereich der Südschneiser liege, den Flughafen zur Einführung des gekröpften Nordanfluges zu zwingen.
Enttäuschte Südschneiser
Der Verein Flugschneise Süd - Nein, welcher die Beschwerde mit eingereicht hatten, zeigten sich auf Anfrage enttäuscht. Das Urteil sei widersprüchlich, sagte deren Präsident Thomas Morf. Das Gericht spreche den Südschneisern die Beschwerde-Legitimation ab, da dem Süden durch die Ablehnung des Gekröpften kein Nachteil entstehe. Es anerkenne dagegen nicht, dass der Gekröpfte für die Südgemeinden Vorteile brächte.
siehe auch:
Urteil zum gekröpften Nordanflug (VFSN)
Ist Leuenberger nur eine Marionette? (Leserbriefe TA)