Von Liliane Minor
Rümlang. – Der Entscheid des Bundesgerichts, der gestern veröffentlicht wurde, entbehrt nicht einer gewissen Ironie. Der Flughafen hat die Klotener Familie Eberhard reich gemacht – ihre Firma war an so ziemlich jedem grösseren Bauvorhaben am Flughafen beteiligt. In den Jahren 2007 und 2008 hat das Unternehmen die Piste 16/34 saniert, und derzeit werden die Überreste der alten Piste in der eberhardschen Bauschutt-Recyclinganlage in Rümlang aufbereitet.
Acht Jahre darf nicht gebaut werden
Jetzt aber verhindert ausgerechnet die Flughafenbetreiberin Unique die dringend nötige Sanierung und den Ausbau der Anlage. Grund ist die vom Flughafen gewünschte Verlängerung der Piste 10/28. Würde die Piste verlängert, müsste die ganze Recyclinganlage weichen, denn sie liegt direkt an der Schwelle der Westpiste.
Deshalb hatte das Bundesamt für Zivilluftfahrt auf Antrag von Unique im Oktober 2007 über das fragliche Gelände eine Projektierungszone verhängt. In einer solchen Zone herrscht maximal acht Jahre lang ein Bauverbot. Eberhard und die Gemeinde Rümlang wehrten sich dagegen und erhielten vom Bundesverwaltungsgericht Recht. Die Richter waren der Meinung, die Pläne für eine Pistenverlängerung seien noch nicht genug ausgereift. Eine Projektierungszone könne «nicht für jedes beliebige Stadium der Planung» erlassen werden.
Dieses Urteil hat das Bundesgericht nun umgestossen und die Sache zur Neubeurteilung ans Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen. Es sei nirgends festgelegt, wie weit die Planung fortgeschritten sein müsse, um eine Projektierungszone festlegen zu können, so die Bundesrichter. «Das heisst nicht, dass eine Projektierungszone einfach ins Blaue hinaus festgelegt werden darf», schreibt das Gericht in seinem Urteil. Es gebe durchaus Einschränkungen: «Es soll nicht eine beliebig grosse Fläche sichergestellt werden, sondern nur diejenige, die notwendig ist.»
Vorher zweimal Recht bekommen
Für das Bauverbot spreche, dass die Sicherung der fraglichen Grundstücke den Zielen des Bundesrats entspreche. Dieser habe sich dafür ausgesprochen, eine Verlängerung der Piste 10/28 als Möglichkeit offenzulassen. Ein Präjudiz werde so nicht geschaffen, hält das oberste Gericht fest: Werde die Pistenverlängerung nicht Teil des Flughafen-Sachplans SIL, der im Moment in der Vernehmlassung ist, sei «selbstredend die Projektierungszone aufzuheben».
Mit seinem Entscheid hat das Bundesgericht einen unerwarteten Schlusspunkt unter einen jahrelangen Streit gesetzt. Denn die Baufirma Eberhard hatte bereits zweimal Recht bekommen: vor Bundesverwaltungsgericht und vor dem kantonalen Verwaltungsgericht. Dieses hob im September 2007 ein Bauverbot auf, das die Baudirektion des Kantons im Oktober 2005 auf Antrag von Unique verfügt hatte. Nur einen Monat später verhängte das Bundesamt für Zivilluftfahrt die Projektierungszone. Überrascht vom Entscheid ist auch die Gemeinde Rümlang, die zusammen mit der Firma Beschwerde geführt hatte.
Tages-Anzeiger, 23.07.2009, Seite 9