Pistenausbau-Verbot vors Volk (ZOL)

Publiziert von VFSNinfo am
Kantonsreferendum kam zustande

Über ein Pistenausbau-Verbot am Zürcher Flughafen wird das Volk entscheiden. Gegen den Entscheid des Kantonsrats zur Änderung des Flughafengesetzes ist das Kantonsratsreferendum offiziell zustande gekommen, wie der Kanton am Freitag mitteilte.

Bis am 28. April läuft die Frist zur Einreichung von Referenden mit Gegenvorschlag. Der Verein «Flugschneise Süd - NEIN» (*) sammelt für ein solches Referendum gegenwärtig Unterschriften.

Wenn die nötigen 3000 Stimmen zusammenkommen, wird die Volksabstimmung nicht mehr in diesem Jahr stattfinden. Falls es beim Kantonsratsreferendum bleibt, können sich die Stimmberechtigten voraussichtlich am 27. September an der Urne zu der Gesetzesänderung äussern.

Das Kantonsparlament hat am 23. Februar eine Änderung des Flughafengesetzes beschlossen, wonach sich der Kanton für einen Verzicht auf Neu- oder Ausbauten von Pisten am Flughafen einsetzen muss. Er müsse seinen Einfluss im Rahmen seiner Stellung als Aktionär und Verwaltungsratsmitglied der Flughafen Zürich AG geltend machen, soll im Gesetz erwähnt werden.

Gegen den Kantonsratsbeschluss wurde von bürgerlicher Seite das Kantonsratsreferendum ergriffen. Die Direktion der Justiz und des Innern hat nun gemäss Mitteilung festgestellt, dass es zustande gekommen ist.

Gegenvorschlag verlangt «keine neuen Flugrouten»

Das Referendum des Vereins «Flugschneise Süd - NEIN»  (*) verlangt zusätzlich zum Verbot von Pistenausbauten, dass es «keine neuen Flugrouten über dicht besiedeltem Gebiet» geben darf.

Die Interessen der Bevölkerung in allen Regionen rund um den Flughafen würden damit berücksichtigt, schreibt der Verein. Es müsse darum gehen, möglichst wenig Menschen mit möglichst wenig Fluglärm zu belasten. (sda/zol)

ZOL, 03.04.2009


(*) Kommentar VFSN: Das Referendum wurde vom Verbund «Flugschneise Süd - NEIN» ergriffen.