Am Hochrhein fürchtet man eine neue Lärmwelle (Stuttgarter Nachrichten)

Publiziert von VFSNinfo am
Stuttgart - Am Hochrhein stößt der Beschluss der Bundesregierung, die Flugsicherung für ausländische Unternehmen zu öffnen, auf große Vorbehalte. Politiker befürchten parteiübergreifend, dass die Schweiz den Fluglärmstreit in ihrem Sinn entscheidet.

Ein gemeinsamer europäischer Luftraum - so lautet das Ziel des Berliner Reformvorhabens. Bis jetzt kontrolliert jeder Staat in eigener Regie, was sich an seinem Himmel tut, und leitet die Maschinen häufig über verschlungene Pfade. Künftig soll die Deutsche Flugsicherung Aufgaben auch an ausländische Gesellschaften delegieren können: "Es gibt weniger Warteschleifen, weniger Schadstoffe in der Luft", begründete Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee vergangene Woche den Kabinettsbeschluss.

Im Süden Deutschlands wird eine solche Zusammenarbeit schon seit vielen Jahren praktiziert. Die privatrechtliche Schweizer Flugsicherungsgesellschaft Skyguide überwacht hier auch den Luftraum über Süddeutschland und anderen angrenzenden Staaten. Seit jedoch am 1. Juli 2002 über dem Bodensee eine Tupolew der Bashkirian Airlines und eine Boing von DHL zusammenstießen und dabei 71 Menschen ihr Leben verloren, ist das Vertrauen in diese Kooperation erschüttert.

Aktuell sorgt man sich am Hochrhein aber weniger um die Sicherheit als um das Wohlbefinden der Menschen. Denn seit Jahren schwelt ein Streit um die Absicht des Flughafens Zürich-Kloten, die Zahl der Starts und Landungen über deutschem Gebiet auszuweiten. Politiker in Südbaden fordern deshalb, vor einer Reform der Flugsicherung den Streit um den Lärm zu schlichten.

So erklären die SPD-Bundestagsabgeordneten Peter Friedrich (Konstanz) und Rita Schwarzelühr-Sutter (Waldshut), sie lehnten eine Grundgesetzänderung ab, solange es keine Lösung zum Flughafen Zürich gebe. Um Aufgaben der Flugsicherung übertragen zu können, bedarf es nämlich einer Grundgesetzänderung. Diese soll auch die bereits praktizierte Kooperation an der deutsch-schweizerischen Grenze auf eine solide rechtliche Grundlage stellen.

Auch die drei CDU-Bundestagsabgeordneten Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen), Thomas Dörflinger (Waldshut) und Andreas Jung (Konstanz) warnen vor einer Aufweichung der hoheitlichen Aufgabe der Luftraumkontrolle - und zwar aus grundsätzlichen Erwägungen.

"Nach einer Grundgesetzänderung könnte die schweizerische Skyguide AG dauerhaft die Flugsicherung über Süddeutschland übernehmen. Ein bislang verfassungswidriger Zustand würde sanktioniert werden", heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der Politiker.

Ihrer Ansicht nach sollte eine gemeinsame, grenzüberschreitende oder internationale Organisation die Flugsicherung im Grenzgebiet am Hochrhein übernehmen - zum Beispiel die bereits existierende Organisation Eurocontrol. Dies sei ohne Verfassungsänderung möglich.

Bei ihrem Widerstand können sich die Südbadener auch auf einen Beschluss der CDU Baden-Württemberg berufen. 2006 hat ein Landesparteitag eine Änderung des betreffenden Grundgesetzartikels ausdrücklich abgelehnt.

Auch die Landräte in der Bodenseeregion wenden sich gegen eine Grundgesetzänderung. Sie fürchten vor allem, dass dies ein Einfallstor für eine weitere Lärmbelastung ist. "Wer die Flugsicherung innehat, kontrolliert die An- und Abflugwege, die Zahl der Flüge und deren Streuung", sagt der Waldshuter Landrat Tilman Bollacher. Der Bund dürfe diese Kontrollmöglichkeit nicht aus der Hand geben, ohne dass eine weitere deutliche Entlastung des süddeutschen Luftraums sicher gestellt sei.

Ob sich das Blatt noch wendet, ist aber fraglich. "Wir sind das einzige europäische Land, das die Flugsicherung als hoheitliche Aufgabe noch in der Verfassung hat", sagt die SPD-Abgeordnete Schwarzelühr-Sutter. Die europäische Vorgabe des einheitlichen Luftraums stehe also in Konflikt mit dem Grundgesetz. Trotzdem will die Waldshuter Politikerin bei der Abtimmung mit Nein votieren - ebenso wie ihre südbadischen Kollegen von der Konkurrenz.

Nach den gescheiterten Verhandlungen mit der Schweiz hat die deutsche Seite im Jahr 2003 einseitig die Anzahl der Überflüge begrenzt. Eine deutsch-schweizerische Arbeitsgruppe versucht derzeit, eine objektive Aussage über die Fluglärmbelastung am Hochrhein zu treffen. Die Stuttgarter CDU/FDP-Koalition spricht sich in ihrer Koalitionsvereinbarung für eine Begrenzung der Zahl der Landeanflüge auf maximal 80.000 pro Jahr aus.

Stuttgarter Nachrichten, 19.03.2009


Kommentar VFSN: Damit es nicht vergessen geht: 65% des Fluglärms wird von deutschen Flugzeugen verursacht - nur 2% des Lärms fällt in Deutschland an.