Die Baurekurskommission IV des Kantons Zürich hat den Rekurs von Unique gegen die neue Bau- und Zonenordnung (BZO) der Stadt Kloten weitgehend gutgeheissen. Mit der neuen BZO wollte die Stadt Kloten gezielt eine verdichtete Bauweise fördern. Vorab im Zentrum hätten Gebäude um ein bis zwei Geschosse höher gebaut werden dürfen als bisher erlaubt war.
Der entsprechenden Stadtratsvorlage hatten im Herbst 2007 sämtliche Ortsparteien und Fraktionen zugestimmt. Umso grösser war in Kloten die Entrüstung, als die Flughafenbetreiberin gegen den Parlamentsbeschluss Rekurs einreichte. Unique befürchtete, dass mit einer Lockerung der Bauvorschriften die Wohnbevölkerung in fluglärmbelastetem Gebiet weiter zunehmen würde und die Belastungsgrenze aus dem Zürcher Fluglärmindex (ZFI) schneller erreicht wäre.
Inzwischen hat nun die erste kantonale Rechtsmittelinstanz über den Rekurs befunden. Am 13. November wurde der Entscheid den beiden Parteien mitgeteilt, wie einer gestern veröffentlichten Medienmitteilung der Stadt Kloten zu entnehmen ist. «Der Rekursentscheid ist für die Stadt Kloten grösstenteils unerfreulich ausgefallen», heisst es in dem Schreiben der Behörde. Der Fall soll daher ans Verwaltungsgericht weitergezogen werden. Diesem Begehren des Stadtrats müsste aber auch das Stadtparlament erst noch zustimmen, was an der Sitzung vom 3. Februar geschehen soll.
Beide Parteien unzufrieden
Von den 65 einzelnen Änderungen in der neuen BZO hat Unique deren 33 angefochten. Die Baurekurskommission stützte die Eingabe der Flughafenbetreiberin dahingehend, dass sie die Änderungen «zur ergänzenden Bearbeitung (...) und allfälligen Neufestsetzungen» an die Stadt zurückgewiesen hat, wie Stadtpräsident René Huber (SVP) erklärt. Bei ihm löst der Vorgang Kopfschütteln aus: Die BZO-Revision habe man stets im Dialog mit den Verantwortlichen von Unique vorangetrieben. «Direkt in der Flugschneise haben wir beispielsweise gar nichts verändern wollen.» Mehr nachgeben als es die Stadt getan habe, sei gar nicht möglich gewesen. Die beantragten Verdichtungen seien für die Erhaltung von gutem Wohnraum in Kloten unumgänglich. Ansonsten würde die Erneuerung der Bausubstanz mitsamt Schallschutzmassnahmen verhindert, so Huber.
Der für Kloten weitgehend negative BRK-Entscheid lässt den Stadtpräsidenten aber auch hoffen. «Im Entscheid steht, dass der Einfluss des Zürcher Fluglärmindex in dieser Sache ausgeklammert werden muss, was für uns sehr erfreulich ist.»
Unique-Sprecherin Sonja Zöchling mochte gestern nicht näher auf den Rekursentscheid eingehen, liess aber durchblicken, dass der Flughafen nicht an einer verdichteten Bauweise in Kloten interessiert sei. Deshalb habe Unique sich entschlossen, ebenfalls ans Verwaltungsgericht zu gelangen.