Bauen trotz Fluglärm wird möglich (TA)

Publiziert von VFSNinfo am
Das Gebiet Hinterdorf in Stadel ist fluglärmgeplagt und unterliegt dem Ortsbildschutz. Der Kanton hat nun ein Überbauungskonzept gutgeheissen.

Die Gemeinde Stadel kann einen Erfolg verbuchen. Sie hat für den Dorfteil Usserdorf/Hinterdorf ein Überbauungskonzept ausgearbeitet, und dieses dient nun als Grundlage für die Ausarbeitung eines Gestaltungsplanes. Möglich ist das, weil die kantonalen Stellen das Konzept akzeptieren. Sie haben massgeblichen Einfluss auf die Bautätigkeit im Hinterdorf, denn es untersteht dem Ortsbildschutz. Zudem wird durch Fluglärm der sogenannte Immissionsgrenzwert überschritten. Trotz dieser Hürden hat der Stadler Gemeinderat die Ausarbeitung eines Konzepts in Angriff genommen. «Wir haben nun ein befriedigendes Zwischenergebnis, auf dem wir aufbauen können», erklärt der zuständige Gemeinderat Heinz Nabholz.

Haushälterischer Umgang mit Boden

Es konnte nachgewiesen werden, dass ein überwiegendes Interesse daran besteht, auf dem Gebiet bauen zu können. «Das Gebot, dass haushälterisch mit dem Boden umgegangen werden muss, überwiegt hier die Lärmschutzinteressen», erklärt der Kreisplaner Balthasar Thalmann.

Um dem Ortsbildschutz gerecht zu werden, muss die charakteristische Gebäudereihe entlang der Strasse erhalten bleiben. Die bestehenden Bauten werden dominant bleiben und die Sicht auf die dahinter liegende Landschaft muss gewährleistet sein. Daraus ergibt sich, dass die neuen Bauten kleinere Volumen aufweisen müssen. Dies drängt auch die verkehrstechnische Erschliessung der 20 Parzellen auf, denn es werden keine zusätzlichen Strassen gebaut oder bestehende erweitert. «Dies ist mit ein Grund, dass auf den dahinter liegenden Arealen nicht beliebig viele Wohneinheiten möglich sind», so Thalmann.

Der Fahrplan sieht vor, dass bis Ende 2009/Anfang 2010 über einen Gestaltungsplan abgestimmt wird. Nehmen Gemeindeversammlung und Kanton diesen an, gibt es grünes Licht für Bauprojekte.

Das Stadler Überbauungskonzept ist für andere Gemeinden im Unterland mit ähnlich gelagerten Entwicklungsschwierigkeiten interessant. Thalmann schliesst vergleichbare Projekte nicht aus, allerdings müsse «ein gewisser Handlungsspielraum» gegeben sein, und es werden hohe Anforderungen an die architektonischen und ortsbaulichen Qualitäten gelegt. Flächen, die eine sehr starke Fluglärmbelastung aufweisen und nicht erschlossen sind, werden auch zukünftig nicht bebaubar sein. (szr)

Tages-Anzeiger, 18.12.2008



Kommentar VFSN: Aber bitte nicht schon an den Rohbauten die blauen Fairteilerbanner hissen!