Zürich. – Die Abgabe der Flugpassagiere für die Lärmentschädigung der Bevölkerung um den Flughafen Kloten soll derzeit nicht von fünf auf zehn Franken erhöht werden. Diese Meinung vertritt der Regierungsrat und beantragt dem Kantonsrat, ein entsprechendes SP-Postulat nicht zu überweisen. In der Verdoppelung der Lärmgebühr sieht die Regierung eine «Erhöhung auf Vorrat», zudem werde der Flughafen in seiner Konkurrenzfähigkeit geschwächt. Derzeit seien mit den Einnahmen die Forderungen aus den vom Bundesgericht gutgeheissenen Lärmklagen gedeckt. Der Regierungsrat räumt allerdings ein, dass eine Erhöhung des Zuschlages auf bis zu 16 Franken nötig werden könnte, wenn das Bundesgericht sämtliche noch offenen Klagen gutheissen würde. Damit wäre eine Entschädigungssumme von 1,5 Milliarden Franken zu bezahlen. (sch)