Eine neue Arbeitsgruppe macht sich auf, die vom Flughafen Zürich ausgehende Gesamtlärmbelastung zu „ermitteln". Dies auf der Grundlage des deutschen Fluglärmschutz-Gesetzes. Beunruhigt Sie das?
Überhaupt nicht, denn es wird sicher festgestellt, dass die Zahl 774 „berechneter" deutscher Fluglärmbetroffener – einer in Lauchringen - nicht richtig ist. Gleichzeitig wird auch festgestellt werden, dass die häufig genannten mehr als 200\'000 Belasteten in Stadt und Kanton Zürich die Einwohner und nicht die real belasteten Menschen sind. Nicht zu vergessen: Die real belasteten Menschen, besonders im Süden Zürichs, gesamt nach „Zürcher Fluglärm-Index" (ZFI) etwa 40000, haben in Mehrheit für diese Belastung demokratisch abgestimmt.
Sie gehen davon aus, dass die Schweizer Seite nach wie vor die Deutsche Verordnung – und damit die Flugbeschränkungen morgens und abends – aufheben will. Können die kommenden Ergebnisse der Arbeitsgruppe in dieser Hinsicht eine Gefahr für die DVO bedeuten?
Wir sind sicher, und dabei beziehen wir uns auf die zahlreichen Feststellungen Schweizer Politiker und auf die im SIL ausgewählten Varianten, dass die Schweiz eine Aufhebung der DVO Festlegungen fordert. Da die Belastungssituation den Süden, der frei über das Wachstum des Flughafens für die Expansion entschieden hat, in den ausgewählten SIL-Varianten bis auf geringste Ausnahmen ausspart, Deutschland aber die zum Betrieb des Flughafens notwendige „Nordkapazität" – maximal 80\'000 Anflüge im Jahr, übrigens die Grundposition der Bundesrepublik – akzeptieren könnte, sind die Ergebnisse der Arbeitsgruppe mit Gelassenheit abzuwarten. Nach dem 16-stündigen Durschnitts-Lärmpegel hat der Süden von Zürich keinen Lärm, und kann selbst beschlossene Belastungen, auch gemäß internationalem Abkommen, somit nicht exportieren.
Gefahr für die DVO? Nun, das vor Monaten von der deutschen Bundesregierung abgelehnte „Paket" wird von den Schweizer Protagonisten des Flughafens weiterhin, offenbar mit Unterstützung aus deutschen Wirtschaftskreisen, schmackhaft verkauft. Das Paket enthielt belegbar nicht einen ernstzunehmenden Vorschlag und hätte bedeutet, dass Fluglärm gegen sachfremde, von der Schweiz zu vertretende Probleme eingetauscht würde. Die BW-Landesregierung und die Mandatsträger in Land und Bund sollten die Ablehnung des Pakets gegenüber der Schweiz nochmals deutlich machen.
Fragen: Heinz J. Huber
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