Hunderte Hausbesitzer erhalten eine Entschädigung, weil ihre Liegenschaften wegen des Fluglärms weniger wert sind. Insgesamt schätzt Unique die Summe aller Fluglärmentschädigungen auf knapp 760 Millionen Franken (TA von gestern). Allein für die Stadt Opfikon wird mit Zahlungen von fast 320 Millionen Franken gerechnet. In den nächsten Wochen sollen «wenige Hundert» Hausbesitzer ein entsprechendes Angebot erhalten.
Wenn ein Kläger das Entschädigungsangebot annimmt und daraufhin eine grössere Summe erhält, stellt sich unweigerlich eine neue Frage: Wie muss das ausbezahlte Geld versteuert werden?
Gemeinden noch nicht informiert
Das Kantonale Steueramt erklärt auf Anfrage, dass sich die Fachleute eingehend mit der Problematik befasst und Lösungen für die Gemeinden und den Kanton erarbeitet hätten. «Diese sehen vor, wie die Steuerbehörden vorgehen sollen», sagt Marina Züger vom Kantonalen Steueramt. Weil die betroffenen Gemeinden aber noch nicht informiert wurden, könne sie zum jetzigen Zeitpunkt keine Details bekanntgeben. Nur so viel: Es seien verschiedene Fragen zu klären gewesen.
Insbesondere müsse man sicherstellen, dass die Empfänger der Zahlungen diese Einnahmen auch tatsächlich den Steuerbehörden angeben, so Marina Züger. Bei verzögerten Auszahlungen müsse zudem auch geregelt werden, wie der Zins versteuert werde. Schliesslich hätten auch die von Unique finanzierten Schallschutzmassnahmen wie etwa die Spezialfenster steuerlich beurteilt werden müssen.
Fachleute sind sich uneins
Vorläufig unbeantwortet bleibt die zentrale Frage, ob die Entschädigten die Grundstückgewinnsteuer bezahlen müssen oder das erhaltene Geld als Einkommen versteuern sollen. Bei dieser Frage herrschte zwischen den Fachleuten beim Kanton, den Gemeinden und den privaten Interessenvertretern anscheinend Uneinigkeit. Falls die Grundstückgewinnsteuer entrichtet werden müsste, bliebe das ganze Geld bei der Wohngemeinde. Kommt hingegen die Einkommenssteuer zum Tragen, dann würde rund die Hälfte des Geldes an den Kanton abfliessen. Unter dem Strich würde das für die Gemeinden weniger Einnahmen bedeuten.
Der Zürcher Anwalt Peter Ettler vertritt in Opfikon-Glattbrugg um die 160 Kläger mit rund 190 Liegenschaften. Er ist der Ansicht, dass es sich bei den Entschädigungszahlungen um eine Kompensation für den Wertverlust einer Liegenschaft wegen Fluglärms handle. «Also ein klarer Grundstückgewinnsteuer-Tatbestand, wie man meinen sollte.» Allerdings sehe das Kantonale Steueramt die Sache nicht ganz so einfach. Er wisse, dass die Stadt Opfikon Anfang Mai den Kanton gebeten habe, diese Frage zu klären. Bis anhin sei aber offenbar noch keine Antwort eingetroffen. «Der Kanton hätte natürlich lieber, wenn die Entschädigung unter Einkommenssteuer erfasst werden könnte», sagt Ettler. «Dann könnte er gleich einen Teil seiner Leistungen kompensieren.»
Er habe für seine Opfiker Mandanten ursprünglich rund 30 Prozent des Verkehrswertes der Liegenschaften gefordert, so Ettler. Weil die Lärmbelastung aus diversen Gründen zurückgegangen sei, gebe es nun weniger Geld. Gemäss dem Schätzungsmodell «Miflu» (Minderwert Fluglärm) seien in Opfikon-Glattbrugg durchschnittlich 20 Prozent des Verkehrswertes ausgewiesen. «Das macht auf dem Portefeuille der von uns vertretenen Eigentümer ca. 35 bis 45 Millionen Franken.»
Der Opfiker Finanzvorsteher, Werner Brühlmann, kann aufgrund seines aktuellen Wissensstands noch nicht abschätzen, was die Gemeinde an zusätzlichen Steuereinnahmen zu erwarten hat. Er gehe aber nicht von riesigen Millionenbeträgen für die Stadtkasse aus. Unabhängig vom Grundsatzentscheid, ob auf die Entschädigungsgelder die Grundstückgewinnsteuer oder die Einkommenssteuer erhoben wird.
siehe auch:
760 Millionen Franken Lärmkosten (ZOL)