Keine aufschiebende Wirkung der Beschwerden
Ab Donnerstag darf der Flughafen Zürich auch in den frühen Morgenstunden von Süden her angeflogen werden. Die Interessen des Flughafens werden höher gewichtet als die Einwände der Anwohner. Den Beschwerden kommt deshalb keine aufschiebende Wirkung zu.
(ap) Den Beschwerden gegen die Zulassung der Südanflüge auf den Flughafen Zürich-Kloten kommt definitiv keine aufschiebende Wirkung zu. Die Rekurskommission des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Reko UVEK) hat den entsprechenden Entscheid des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) bestätigt, wie am Montag mitgeteilt wurde.
Damit wird der Flughafen Zürich ab kommendem Donnerstag vor allem in den frühen Morgenstunden von Süden her auf Piste 34 angeflogen, wie dies in der im Juni erzielten Einigung mit Deutschland vorgesehen ist.
Die Reko UVEK vertritt nach einer Interessenabwägung auf Grund der vorläufigen Erkenntnisse die Auffassung, dass die Südanflüge mit den zusätzlich angeordneten Massnahmen den vorgeschriebenen Sicherheitskriterien entsprechen.
Dass zahlreiche Personen für die Dauer des Beschwerdeverfahrens neu von Lärmimmissionsgrenzwert- und teilweise Alarmwertüberschreitungen betroffen seien, sei nach Rechtsprechung des Bundesgerichts in Kauf zu nehmen.
Aus diesen Gründen hat die Reko UVEK laut Mitteilung das Interesse der Flughafenbetreiberin an der Vermeidung von nachgewiesenen Image-Verlusten und finanziellen Einbussen beim Verzicht auf Südanflüge höher gewichtet als die Einwände der Beschwerdeführenden. Mit dem definitiven Entscheid zu den rund 36 Beschwerden, die gegen die Zulassung der Südanflüge eingereicht worden sind, ist frühestens in einem Jahr zu rechnen, wie Reko-UVEK-Vizepräsident Christoph Bandli auf Anfrage sagte
Den Originalentscheid der Reko UVEK können Sie hier lesen. Sehr empfehlenswert. Entscheid lesen (PDF, 144 kB)