Nordanflug: Muss der Wald auf dem Stadler Berg weg? (TA)

Publiziert von VFSNinfo am
Zwei Kantonsräte wollen von der Regierung wissen, ob der Wald auf dem Stadler Berg gerodet werden muss, wenn der gekröpfte Nordanflug käme.

Er hat im Zusammenhang mit der Fliegerei keinen guten Namen, der Stadler Berg, seit an seinen Flanken am 14. November 1990 eine Alitalia-DC-9 zerschellte. Der 630 Meter hohe Berg ist auch ein Hindernis auf dem gekröpften Nordanflug. Unique hat deshalb beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) eine Sicherheitszone für den Berg beantragt.

In einer solchen Zone wird die maximale Höhe von Hindernissen definiert. Das Hauptproblem beim Stadler Berg: Er ist bewaldet. Und der Wald darf nicht so hoch werden, dass die Hindernisbefeuerung nicht mehr sichtbar ist. Wie hoch das ist, ist unklar. Die Rede ist von 25, 35 oder 45 Metern.

Nun haben die grünen Kantonsräte Robert Brunner (Steinmaur) und Susanne Rihs (Glattfelden) eine Anfrage eingereicht, in der sie Klarheit fordern. Konkret wollen sie wissen, ob die Bäume tatsächlich nicht höher als 25 Meter werden dürfen. Das würde bedeuten, dass die meisten Bäume auf einer Fläche von rund 105 Hektaren um fünf bis zehn Meter gestutzt werden müssten. «Das wäre eine Katastrophe», sagt Brunner. Der Wald würde die entstehenden Schäden laut Brunner höchstwahrscheinlich nicht überleben, weshalb das Stutzen faktisch einer Abholzung gleichkäme. Brunner und Rihs fragen deshalb weiter, ob es für eine Rodung in einem solchen Ausmass überhaupt eine Grundlage gebe.

«Unique hat gemauschelt»

Klar ist für Brunner: «Unique hat beim Gesuch für die Sicherheitszone gemauschelt.» Denn der Flughafen selbst hat weitere Maximalhöhen ins Spiel gebracht. Im Erläuterungsbericht zum Sicherheitszonenplan steht, der Wald sei bis zu einem natürlichen Wuchs von 45 Metern zugelassen. Mit den betroffenen Gemeinden wiederum hat der Flughafen eine Maximalhöhe von rund 35 Metern ausgehandelt, wie Sprecherin Sonja Zöchling bestätigt: «Eine Begehung hat uns gezeigt, dass die Bäume ruhig höher werden dürfen als ursprünglich angenommen.» Die Befeuerungsmasten seien 37 Meter hoch.

Der Zahlenwirrwarr hat auch den Kreisforstmeister Raphael Müller auf den Plan gerufen. Die kantonale Abteilung Wald hat zum Sicherheitszonenplan positiv Stellung genommen - in der Meinung, es seien Baumhöhen bis 45 Meter zugelassen. In einem Brief an die kantonale Fachstelle Flughafen und Luftverkehr (FFL), der dem TA vorliegt, kritisiert Müller: «Wir mussten im offiziellen Vernehmlassungsverfahren zu Projektunterlagen Stellung nehmen, die offenbar noch nicht ausgereift sind und die für Unique nicht verbindlich scheinen.» Er fordert, noch einmal zu einem verbindlichen Projekt Stellung nehmen zu können. In der Volkswirtschaftsdirektion, der die FFL angegliedert ist, reicht man Müllers Kritik weiter: Das Bazl sei zuständig. Das Bazl will davon nichts wissen: Diese Frage sei Gegenstand von Verhandlungen zwischen Kanton und Gemeinden.

Tages-Anzeiger, 09.01.2008



siehe auch:
Norden agitiert gegen den gekröpften Nordanflug (VFSN)
Hindernisbefeuerung höher bauen (Leserbriefe TA)